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Geschichte

Wie alles begann

In den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts war das Ertrinken "in Mode". Pro Jahr verloren etwa fünftausend Menschen im Wasser ihr Leben, und nur zwei bis drei Prozent der damaligen Bevölkerung konnten schwimmen. Dennoch: Es bedurfte erst eines spektakulären Ereignisses, um den bereits bestehenden Gedanken zur Gründung einer Lebensrettungsgesellschaft in die Tat umzusetzen.

Am 28. Juli 1912, es war ein sonniger Sonntag, brach gegen 19 Uhr die Anlegestelle am Brückenkopf der Seebrücke in Binz auf Rügen. Über 100 Menschen stürzten ins Wasser und 17 Personen, darunter sieben Kinder, ertranken.

Ein knappes Jahr später, am 5. Juni 1913, veröffentlichte das amtliche Organ des Deutschen Schwimmverbandes, der "Deutsche Schwimmer", den Aufruf zur Gründung der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft. Am Tag der Einweihung des Völkerschlachtdenkmals, am 19. Oktober 1913, wird im Leipziger Hotel "de prusse" die DLRG ins Leben gerufen. Zum Ende des Gründungsjahres zählt die junge Organisation 435 Mitglieder, darunter namhafte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens.

Badezonenkennzeichnung

Rot und Gelb sind die Farben, die Badegästen, Urlaubern und Wassersportlern wichtige Hinweise über die Bewachung der Strände, Risiken und andere Rahmenbedingungen geben.

Flaggen rot über gelb
Eine rot-gelbe Flagge am Mast einer Wachstation zeigt ein gekennzeichnetes Badegebiet an, das von Rettungsschwimmern gesichert wird. Flaggen derselben Farbgebung können zusätzlich direkt am Strand angebracht werden und begrenzen dann das bewachte Badegebiet.

Gelbe Flagge
Eine zusätzlich am Mast der Wachstation gesetzte gelbe Flagge signalisiert gefährliche Bedingungen und empfiehlt ungeübten Schwimmern, Kindern und älteren Personen vom Baden abzusehen. Weht darüber hinaus ein orangener Windsack am Mast, rät die DLRG, auf die Benutzung von aufblasbaren Freizeitgeräten auf Grund des ablandigen Windes zu verzichten.

Rote Flagge
Eine einzelne rote Flagge wird bei akuten Gefahrenlagen wie Strömung, hoher Wellengang oder bei Wasserverschmutzung gesetzt. Schwimmen kann dann lebensgefährlich sein.

Schwarz-Weiß geviertelte Flagge
Strandabschnitte, die für die Sondernutzung von Wassersportgeräten geeignet und bestimmt sind, werden durch eine schwarz-weiß geviertelte Flagge gekennzeichnet. In diesem Bereich können Surfbretter, Segelboote oder Jetskis zu Wasser gelassen werden. Die Flagge trennt diese Zone vom normalen Badebereich. Mit der klaren Trennung von Badezonen und Wassersportrevieren wollen die in der International Life Saving Federation (ILS) zusammengeschlossenen, nationalen Wasserrettungsorganisationen die Gefährdung der Schwimmer deutlich verringern.

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